Im Allgemeinen *dürfen* Sie Aladdin-Musik nicht ohne Genehmigung für eine Wohltätigkeitssendung verwenden.
* Urheberrecht: Die Musik von Aladdin ist Eigentum von Disney und unterliegt strengen Urheberrechtsgesetzen. Das bedeutet, dass Sie deren Erlaubnis benötigen, um es öffentlich zu verwenden, auch für eine gemeinnützige Veranstaltung.
* Lizenzierung: In der Regel können Sie eine Lizenz zur Nutzung der Musik erhalten. Die Kosten dieser Lizenzen variieren je nach Faktoren wie der Größe der Veranstaltung, der Art der Aufführung und der Dauer der Nutzung.
Das können Sie tun:
1. Disney kontaktieren: Informieren Sie sich online über ihr Lizenzprogramm oder wenden Sie sich direkt an sie.
2. Alternativen erkunden:
* Public Domain-Musik: Suchen Sie nach gemeinfreier (nicht mehr urheberrechtlich geschützter) Musik, die Sie frei verwenden können.
* Originalmusik: Geben Sie eine Originalmusik für Ihre Show in Auftrag. Dies kann eine einzigartige und unvergessliche Note sein.
* Creative Commons-Musik: Es gibt Websites, auf denen Künstler Musik unter Creative-Commons-Lizenzen veröffentlichen, sodass Sie ihre Musik für bestimmte Zwecke verwenden können.
* Ähnlicher Stil: Finden Sie Musik, die die gleiche Stimmung oder Atmosphäre wie der Aladdin-Soundtrack hervorruft, aber nicht von Disney urheberrechtlich geschützt ist.
Denken Sie daran:
* Überprüfen Sie die Bedingungen aller Lizenzen sorgfältig. Informieren Sie sich unbedingt über die Einschränkungen und die Gültigkeitsdauer der Lizenz.
* Beachten Sie die Urheberrechtsgesetze. Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Musik ohne Genehmigung kann zu rechtlichen Problemen führen.
Viel Glück bei Ihrer Wohltätigkeitsveranstaltung!