1. Naturrechtstheorie:
- Grotius plädierte für ein säkulares, universelles und rationales Naturrecht, das nationale Grenzen überschreitet.
- Nach seiner Theorie leitet sich das Naturrecht aus der menschlichen Vernunft und den ethischen Prinzipien ab, die der menschlichen Natur innewohnen.
- Er argumentierte, dass Einzelpersonen und Nationen auch ohne positive Gesetze inhärente Rechte und Pflichten haben.
2. Die Freiheit der Meere:
- Grotius stellte die vorherrschende Doktrin des Mare Clausum (geschlossene Meere) in Frage, die von europäischen Nationen behauptet wurde.
- Er entwickelte das Konzept des Mare Liberum (offenes Meer) und ging davon aus, dass die Meere allen Nationen für Handel und Schifffahrt zugänglich sein sollten, da sie nicht der Souveränität eines Landes unterliegen.
3. Durchgangsrecht:
- Grotius erkannte an, dass Nationen Territorialgewässer besitzen könnten, machte jedoch das Recht auf friedliche Durchfahrt durch diese Gewässer geltend.
- „Unschuldige Durchfahrt“ bezieht sich auf die Freiheit von Schiffen, zu nicht feindseligen Zwecken durch die Gewässer eines anderen Landes zu fahren, ohne dem Küstenstaat Schaden zuzufügen oder ihn zu stören.
4. Theorie des gerechten Krieges:
- Grotius entwickelte die Theorie des gerechten Krieges und skizzierte die Bedingungen, unter denen die Anwendung von Gewalt zulässig ist.
- Er betonte, dass Krieg das letzte Mittel sein sollte und aus einem gerechten Grund, mit legitimer Autorität und mit verhältnismäßigen und notwendigen Mitteln geführt werden muss.
5. Vertragsrecht:
- Grotius trug zur Entwicklung des Vertragsrechts bei und behauptete, dass Verträge rechtsverbindlich seien und nach Treu und Glauben eingehalten werden sollten.
- Er betonte die Bedeutung von pacta sunt servanda (Vereinbarungen müssen eingehalten werden) als Grundprinzip des Völkerrechts.
6. Souveräne Gleichheit der Staaten:
- Grotius vertrat die Idee der Gleichheit souveräner Staaten, unabhängig von ihrer Größe, Macht oder ihrem politischen System.
- Er argumentierte, dass alle Staaten inhärente Rechte und Pflichten hätten und nach dem Völkerrecht gleich behandelt werden sollten.
7. Einfluss auf das moderne Völkerrecht:
- Die Theorien von Grotius legten den Grundstein für das moderne Konzept von Souveränität, Territorialrechten und der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten durch Diplomatie und Verhandlungen.
- Seine Arbeit lieferte eine theoretische Grundlage für die Entwicklung des Völkerrechts als eigenständiges Studien- und Praxisgebiet und beeinflusste die Schriften späterer Juristen und Philosophen.
8. Neoklassische Theorie:
- Der Begriff „neoklassisch“ wird in diesem Zusammenhang nicht häufig zur Beschreibung der Theorien von Grotius verwendet. Es wird häufiger mit späteren Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftswissenschaften in Verbindung gebracht.