Eine harmlose Falschdarstellung liegt vor, wenn eine Partei eine falsche Aussage macht, die sie für wahr hält ist aber eigentlich falsch. Dies unterscheidet sich von betrügerischer Falschdarstellung , wobei die Partei, die die Aussage macht, wissen es ist falsch.
Hauptmerkmale:
* Falsche Aussage: Die gemachte Aussage muss nachweislich unwahr sein.
* Glaube an die Wahrheit: Die Person, die die Aussage macht, glaubt wirklich, dass sie richtig ist, auch wenn das nicht der Fall ist.
* Keine Täuschungsabsicht: Es liegt kein absichtlicher Versuch vor, die andere Partei in die Irre zu führen.
* Wesentlichkeit: Die Falschdarstellung muss erheblich genug sein, um die Entscheidung der anderen Partei zu beeinflussen.
Beispiele:
* Ein Verkäufer teilt einem Käufer mit, dass ein Gebrauchtwagen 50.000 Meilen gelaufen sei, aber der Verkäufer glaubt dies aufgrund des Kilometerzählers, der ungenau ist.
* Ein Hausbesitzer erzählt einem potenziellen Käufer, dass das Dach kürzlich erneuert wurde, erinnert sich aber fälschlicherweise an das Datum und es liegt tatsächlich fünf Jahre zurück.
Folgen:
Eine harmlose Falschdarstellung kann dazu führen, dass der Vertrag auflösbar ist von der geschädigten Partei. Dies bedeutet, dass der Vertrag gekündigt werden kann und beide Parteien in ihre ursprünglichen Positionen zurückkehren. Die unschuldige Partei kann jedoch in der Regel keinen Schadensersatz für finanzielle Verluste oder andere Schäden verlangen, die durch die Falschdarstellung verursacht wurden.
Unterscheidung von fahrlässiger Falschdarstellung:
Unschuldige Falschdarstellung wird oft mit fahrlässiger Falschdarstellung verglichen. Fahrlässige Falschdarstellung tritt ein, wenn die Partei, die die Aussage macht, hätte wissen müssen oder vernünftigerweise hätte wissen können, dass die Aussage falsch war. In diesem Fall kann die Partei schadensersatzpflichtig sein, auch wenn sie nicht vorsätzlich getäuscht hat.
Zusammenfassung:
Eine harmlose Falschdarstellung ist eine Form der Falschdarstellung, bei der die Partei, die die falsche Aussage macht, in gutem Glauben handelt und davon ausgeht, dass sie wahr ist. Dies kann zwar zum Rücktritt vom Vertrag führen, führt jedoch in der Regel nicht zu einem Schadensersatz für die unschuldige Partei.