1. Identifizieren Sie das Fehlverhalten:
- Bestimmen Sie die konkreten Handlungen oder Entscheidungen der Direktoren, die ein Fehlverhalten darstellen. Dazu können Handlungen wie Fahrlässigkeit, die Verletzung der Sorgfaltspflicht oder das Versäumnis gehören, im besten Interesse des Unternehmens zu handeln.
2. Sorgfaltspflicht:
- Stellen Sie fest, dass die Geschäftsführer gegenüber dem Unternehmen eine Fürsorgepflicht haben. Diese Pflicht verlangt von den Direktoren, dass sie bei der Verwaltung der Angelegenheiten des Unternehmens mit angemessener Sorgfalt, Sachkenntnis und Gewissenhaftigkeit handeln.
3. Pflichtverletzung:
- Zeigen Sie, dass der/die Direktor(en) durch seine Handlungen oder Unterlassungen seine Sorgfaltspflicht verletzt haben. Dazu können Fälle von Rücksichtslosigkeit, Nachlässigkeit oder mangelndem gesunden Menschenverstand bei der Entscheidungsfindung gehören.
4. Ursache:
- Zeigen Sie, dass die Pflichtverletzung unmittelbar zu Schäden oder Verlusten für das Unternehmen geführt hat. Der Kläger muss nachweisen, dass die Handlungen des Direktors die unmittelbare Ursache für den erlittenen Schaden waren.
5. Schäden:
- Beziffern Sie den Schaden, der dem Unternehmen durch das Fehlverhalten des Geschäftsführers entstanden ist. Zu diesen Schäden können finanzielle Verluste, Reputationsschäden oder andere negative Auswirkungen auf das Unternehmen gehören.
6. Widerlegungsbeweise:
- Erlauben Sie dem/den Direktor(en), alle Verteidigungs- oder Gegenbeweise vorzulegen, um die Vorwürfe des Fehlverhaltens zu widerlegen. Dazu können Beweise gehören, die die Ausübung der gebotenen Sorgfalt oder das Handeln im Rahmen ihrer Befugnisse belegen.
7. Beweislast:
- In den meisten Gerichtsbarkeiten liegt die Beweislast für ein Fehlverhalten beim Kläger. In manchen Fällen liegt jedoch möglicherweise die Beweislast bei den Geschäftsführern, dass sie im besten Interesse des Unternehmens gehandelt haben.
8. Gerichtsverfahren:
- Reichen Sie beim zuständigen Gericht eine Klage gegen den/die Direktor(en) ein. Der Fall wird verhandelt und beide Parteien werden ihre Beweise und Argumente einem Richter oder einer Jury vorlegen.
9. Urteil:
- Wenn das Gericht zugunsten des Klägers entscheidet, kann es verschiedene Rechtsbehelfe wie Schadensersatz, einstweilige Verfügungen oder sogar die Entfernung des/der Geschäftsführer(s) aus ihrem Amt verhängen.
Bedenken Sie, dass die spezifischen Kriterien und Verfahren zum Nachweis eines Fehlverhaltens je nach Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung variieren können. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung ist es wichtig, einen Rechtsberater mit Erfahrung in Corporate-Governance-Angelegenheiten zu konsultieren.