Wenn der Vater des Kindes seine Rechte an dem Kind aufgibt, muss er ebenfalls ein Formular unterzeichnen und beim Gericht einreichen. Dieses Formular wird oft als „Einwilligung zur Adoption“ oder „Übergabe der elterlichen Rechte“ bezeichnet. Die spezifischen Anforderungen für dieses Formular variieren ebenfalls je nach Bundesstaat. Daher ist es wichtig, die Regeln und Verfahren der örtlichen Gerichte zu prüfen.
Die neue Ehefrau des Kindes hat in diesem Verfahren keine Klagebefugnis, es sei denn, sie hat das Kind adoptiert. In diesem Fall hätte sie die Rechte und den Schutz eines gesetzlichen Elternteils. Wenn sie das Kind nicht adoptiert hat, kann sie versuchen, gerichtlich Besuchsrechte oder andere Rechte zu beantragen. Dies wäre jedoch ein anderes Verfahren als der Antrag der Mutter auf das alleinige Sorgerecht.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sorgerechtsstreitigkeiten komplex und herausfordernd sein können. Es ist ratsam, sich von einem qualifizierten Anwalt für Familienrecht rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um das Wohl des Kindes zu schützen und die relevanten Gesetze und Verfahren einzuhalten.