„Wer Mitglied einer rechtswidrigen Versammlung ist und ihr weiterhin angehört, nachdem ihr in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise befohlen wurde, sich aufzulösen, macht sich der Straftat des Aufruhrs schuldig.“
Damit eine Person gemäß Abschnitt 147 verurteilt werden kann, müssen daher die folgenden Elemente vorliegen:
- Die Person muss Mitglied einer rechtswidrigen Versammlung sein.
- Die Person muss weiterhin Mitglied der rechtswidrigen Versammlung sein, nachdem diese von einer rechtmäßigen Behörde zur Auflösung aufgefordert wurde.
- Die Person muss Kenntnis davon haben, dass der Versammlung befohlen wurde, sich aufzulösen.
Wenn alle diese Elemente vorliegen, kann die Person mit einer Freiheitsstrafe der einen oder anderen Art für einen Zeitraum von bis zu einem Monat oder einer Geldstrafe oder mit beidem bestraft werden.